Sterbegeldversicherung Steuer | Tipps & Informationen 2024

Fallen bei der Sterbegeldversicherung Steuern an?

Sterbegeldversicherung Steuer
Sterbegeldversicherung Steuer – Welche Steuer fällt bei der Auszahlung an? Und ist die Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar?

Wenn es um die Frage geht, ob die Auszahlung einer Sterbegeldversicherung steuerpflichtig ist, gibt es gute Nachrichten. Die private Sterbegeldversicherung gehört zu den Kapitallebensversicherungen, die eine Ansparung von Kapital über einen längeren Zeitraum ermöglichen. Im Allgemeinen sind Lebensversicherungen, je nach Jahr des Abschlusses, von der Einkommensteuer befreit. Daher müssen die Auszahlungen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Auch bei der Sterbegeldversicherung gibt es keine Einschränkungen, was bedeutet, dass die Kinder keine Steuern an das Finanzamt für die Versicherungsleistung zahlen müssen und die vereinbarte Summe in voller Höhe zur Verfügung haben.

Zwar ist eine theoretische Erbschaftssteuer anwendbar, aber es gibt Freibeträge, die bei 20.000 Euro beginnen. In der Regel werden diese Kosten nicht überschritten, selbst dann nicht, wenn eine teure Bestattungsart gewählt wurde. Daher ist es unnötig, sich über die Erbschaftssteuer Gedanken zu machen.

Kurz zusammengefasst:

  • Die Schenkungsteuer kann auf die Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung angewendet werden, sobald der jeweilige Freibetrag überschritten ist.
  • Bei einer betrieblichen Sterbegeldversicherung muss die Zahlung als sonstige Einkünfte versteuert werden.
  • Bei Auflösung oder Kündigung einer Sterbegeldversicherung muss der Gewinn versteuert werden.
  • Die Beiträge zur Sterbegeldversicherung können steuerlich absetzbar sein, wenn der Vertrag vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde und eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hat.
  • Die Auszahlung aus einer privaten Sterbegeldversicherung ist steuerfrei.

Ist die Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar?

Ob die Beiträge der Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar sind, hängt davon ab, wann der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden, kann ein gewisser Betrag steuerlich geltend gemacht werden. Hierfür ist das Formular “Vorsorgeaufwand” in der Einkommensteuererklärung vorgesehen.

Für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, sind die Beiträge jedoch nicht mehr steuerlich absetzbar. Dies liegt unter anderem daran, dass Sterbegeldversicherungen nicht als reine Vorsorgeaufwendungen gelten und oft einen zusätzlichen Sparanteil enthalten.

Wer kann die Beiträge zur Sterbegeldversicherung in der Steuererklärung geltend machen?

Nur derjenige, der die Beiträge zahlt, kann sie als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung geltend machen. Normalerweise ist dies der Versicherungsnehmer. Sollte der Beitragszahler jedoch nicht dieselbe Person wie die versicherte Person sein, kann nur der Beitragszahler die Beiträge zur Sterbegeldversicherung in der Steuererklärung angeben.

Wie werden die Beiträge zur Sterbegeldversicherung in der Steuererklärung berücksichtigt?

Die Beiträge zur Sterbegeldversicherung können als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung angegeben werden und können bei der Einkommensteuerveranlagung im Rahmen der Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 4 EStG) von der Steuer abgesetzt werden. Die Angabe erfolgt in der Anlage “Vorsorgeaufwand” in der Steuererklärung. Weitere Informationen dazu finden Sie im ELSTER Portal.

Diese Seite bewerten?

Durchschnittliche Bewertung 3.9 / 5. Anzahl Bewertungen: 15

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.